Ab dem 22.02.2021 wurden durch die Landesregierung Lockerungen für den Sport beschlossen – endlich:
Was darf gemacht werden:
- Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht ist wieder erlaubt – z.B. im Poststadion Tennis, sobald die Plätze hergerichtet sind (Frühjahrswartung) und die Bewässerungsanlage in Betrieb genommen ist oder Leichtathletik, Sportschießen – KK Stand – und sogar Fußball Einzelausbildung unter Einhaltung der Auflagen.
- Der weitere Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist weiterhin unzulässig.
Wie darf die Lockerung Sport ausgeübt werden:
- Abstände Zwischen den einzelnen Personen/Personengruppen ist ein Mindestabstand von 5 (fünf) Metern einzuhalten.
- Das Hygienekonzept auf im Poststadion ist bindend – Homepage/Downloads und es besteht Maskenpflicht (nicht bei aktiver Sportausübung).
- Gemeinschafts-/Umkleide- und Sanitärräume sind zur Nutzung nicht freigegeben = gesperrt.