Seit dem 01.12.2020 existiert auf dem Gelände des Poststadions keine Vereinsgastronomie mehr.
Für Pächter war ein Vereinsgastronomiebetrieb in der Vergangenheit nicht rentabel.
Es werden auf dem Gelände des Poststadion auch keine alkoholischen Getränke mehr ausgeschenkt oder verkauft.
Das Mitbringen und Trinken von alkoholischen Getränken ist auf dem Gelände des Poststadions für alle Nutzer und Besucher zum Schutz der Jugend generell untersagt.
Dies gilt während des Jugendtrainings und Jugendwettkämpfen sowie während deren Vor- und Nachbereitung.
Dies gilt während des Jugendtrainings und Jugendwettkämpfen sowie während deren Vor- und Nachbereitung.