Wann endet meine Mitgliedschaft?
1. Die Mitgliedschaft endet
a) durch Austritt,
b) durch Ausschluss,
c) durch Tod,
d) durch Auflösung bzw. Aufhebung des Vereins.
2. Der Austritt ist nur zum Ende eines Kalendervierteljahres (Quartal) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen möglich (im Bereich Tennis gem. §5 Abs. 3 der Vereinssatzung, Abteilungsantrag vom 21.02.2019 und Bestätigung des Vorstandes vom 05.03.2019 – 6 Wochen zum Jahresende). Er muss nachweislich an die Geschäftsstelle oder den zuständigen Abteilungsleiter erklärt werden. Bei minderjährigen […]