Wann endet meine Mitgliedschaft?
1. Die Mitgliedschaft endet
a) durch Austritt,
b) durch Ausschluss,
c) durch Tod,
d) durch Auflösung bzw. Aufhebung des Vereins.
2. Der Austritt ist nur zum Ende eines Kalendervierteljahres unter Einhalten einer Kündigungsfrist von sechs Wochen möglich. Er muss nachweislich an die Geschäftsstelle oder den zuständigen Abteilungsleiter erklärt werden. Bei minderjährigen Mitgliedern muss die Austrittserklärung sowohl vom schreibkundigen Mitglied als auch von einem gesetzlichen Vertreter unterschrieben sein.
Der Vereinsvorstand kann Ausnahmen hinsichtlich der Fristeinhaltung genehmigen. Das […]