Hinweise zum Mitgliedsbeitrag
Bedingungen zur Mitgliedschaft:
– Mindestmitgliedschaft : 6 Monate
-3b Kurzmitgliedschaft (Auszug aus der Satzung!)
Mitglieder können für einen bestimmten Zeitraum eine von vornherein zeitlich befristete Mitgliedschaft im Verein erwerben. Der Zeitraum beträgt mindestens 6 Monate. Die Höhe des Beitrags für die Kurzzeitmitgliedschaft ergibt sich aus der Beitragsordnung.
Kündigungsfrist: jeweils sechs Wochen vor dem Ende des jeweiligen Quartals.
Hinweise zum Mitgliedsbeitrag:
Mitgliedsgrundbeitrag (für die Vereinsmitgliedschaft nach derzeit gültiger Beitragsordnung) :
18 € pro Monat zzgl. jeweiligem Zusatzbeitrag […]