Die aktuell gültige Beitragsordnung kann im Downloadbereich eingesehen werden
Die Mitgliedsbeiträge werden vierteljährlich per Lastschrift eingezogen. Sie sind im voraus fällig.
Fälligkeitstermine: 01.02 / 01.05 / 01.08 / 01.11 oder am darauf folgenden Werktag.
In der Tennisabteilung sind diese jährlich zum 01.02. fällig.
Bei Eintritt während des laufenden Quartals erfolgt der Einzug anteilig ca. 2 Wochen nach Aufnahmebestätigung.
Die allgemeine Aufnahmegebühr beträgt 25,00 € und wird mit dem ersten Beitrag eingezogen
Mitglieder die nicht am Lastschrifteinzug teilnehmen, werden auf Grund des organisatorischen
manuellen Aufwandes mit 15,00 € pro Buchung belastet.